Falls ein Mitgliedstaat den Empfehlungen des Rates we
iterhin nicht Folge leistet, kann der Rat beschließen, den Mitgliedstaat mit der Maßgabe in Verzug zu setzen, innerhalb ein
er bestimmten Frist Maßnahmen für den nach Auffassung des Rates zur Sanierung erforderlichen Defizitabbau zu treffen.Der Rat kann in diesem Fall den betreffenden Mitgliedstaat e
rsuchen, nach einem konkreten Zeitplan Berichte vorzulegen, um die Anpassungsbemüh
...[+++]ungen des Mitgliedstaats überprüfen zu können.