Um insbesondere bei Beihilfen
für den Forstsektor Kohärenz zwischen Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, die aus dem ELER kofinanziert werden, und
Maßnahmen im Rahmen der zusätzlichen nationalen Finanzierung oder
Maßnahmen, die ausschließlich über staatliche Beihilfen fi
nanziert werden, zu gewährleisten, sollte die vorliegende Verordnung so weit wie möglich mit den Regeln übereinstimmen, die in der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 und den delegierten Durchführungsr
...[+++]echtsakten festgelegt sind.