Ein Gericht, dessen Entscheidu
ngen nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen
Rechts angefochten werden können, ist jedoch verpflichtet, dem Gerichtshof ein solches Ersuchen vorzulegen, es sei denn, es existiert bereits eine einschlägige
Rechtsprechung (und der möglicherweise
neue Kontext weckt keine echten Zweifel an de
r Möglichkeit, diese Rechts ...[+++]prechung auf den Fall anzuwenden) oder die richtige Auslegung der fraglichen
Rechtsnorm ist offenkundig.