Zwecks Berücksichtigung der Lage der kleineren Landwirte sollte den M
itgliedstaaten, die keine Umverteilungsprämie gewähren und sich nicht dafür entscheiden, Mittel über den Flexibilitätsmechanismus auf die Förderung des ländlichen Raums zu übertragen, gestattet werden, den Wert sämtlicher Zahlungsansprüche nicht zu verringern, vor allem, da im Jahr 2014
kein Modulations- oder Anpassungsmechanismus und insbesondere auch
keine Befreiung von
diesem Mechanismus für Direktzahlungen von bis zu 5 000 EUR zur Anwendung k
...[+++]ommt.