Wenn der Streitfall einen Verwa
lter von Kabeln und Kanalisationen im Bereich der Telekommunikation betrifft, kann die Kommission, abhängig vom Streitgegenstand, beschließen, diesen Streitfall von der Streit
beilegungsstelle im Bereich der Netzinfrastrukturen untersuchen zu lassen, die durch das Kooperationsabkommen vom 10. Juli 2017 im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2014/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die el
...[+++]ektronische Kommunikation eingerichtet wurde.