Mit einer Klageschrift, die dem Hof
mit am 29. Dezember 2005 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 30. Dezember 2005 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob die Flämische Regierung Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 48 und 49 (Hingabe von Kunstgegen
ständen an Zahlungs statt zur Abgeltung der Erbschaftssteuer) des Progr
ammgesetzes vom 11. Juli 2005 (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 12. Juli
...[+++]2005, zweite Ausgabe).