7. vertritt die Ansicht, daß die von den europäischen Bürgern bei der Kommission und beim Europäischen Parlament eingereichten Beschwerden und Petitionen eindeutig beweisen, daß das Gemeinsch
aftsrecht selbst in jenen Fällen, wo es korrekt umgesetzt wurde, von den einzelstaatlichen Behörden nicht gewissenhaft angewandt wird; fordert daher die Kommission auf, die von den Bürgern eingereichten Besc
hwerden mit größter Aufmerksamkeit zu prüfen, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Einleitung eines Vertrags
...[+++]verletzungsverfahrens gegeben sind;