57. ist der Ansicht, dass die Bereitstellung von D
aten für Dritte zur Verfügbarkeit von Geldmitteln auf Bankkonten Risiken birgt; weist darauf hin, dass ein Risiko darin besteht, dass Verbraucher unter Umständen nicht vollkommen darüber im Bild sind, wer Zugriff auf ihre Kontoinformationen hat, welcher rechtliche Rahmen gilt und welcher Anbieter für die Zahlungsdienstleistungen zuständig ist, die der Verbraucher in Anspruch nimmt; betont, dass
der Datenschutz zu jedem Zeitpunkt gewährleis
tet ...[+++]sein muss;