Bei den alternativen Ursprungsregeln, die nun für Jordaniens Ausfuhren in die EU gelten, handelt es sich um dieselben Regeln, welc
he die EU gemäß der EBA-Initiative („Alles außer Waffen“) bei Einfuhren aus den am wenigsten entwickelten Länder
n (LDC) anwendet, – allerdings gilt als Zusatzauflage, dass die jordanischen Hersteller 15 % syrische Flüch
tlinge beschäftigen müssen (nach drei Jahren 25 %) und dass die Produktion in einem de
...[+++]r 18 im Abkommen aufgezählten Gebiete stattfinden muss.