Die Kriterien, von denen d
ie Hochschulbehörde diese Zustimmung abhängig mache, seien nicht festgelegt, u
nd die gegenwärtige Realität laufe darauf hinaus, dass diese Zustimmung nie erteilt werde, so dass viele Personalmitglieder schon mit einer radikalen Weigerung konfrontiert worden seien, nachdem sie in der Hoffnung, die « normale » Gehaltsskala zu erhalten, schon unwiderrufliche Verpflichtungen
eingegangen seien, indem sie auf die Kumulie ...[+++]rungsregelung von Artikel 150 (die sog. « kunstbezogene Kumulierung ») verzichtet hätten.