11. fordert die Kommission auf, unter EU-Unternehmen, die im Ausland tätig sind, aktiv ein verantwortungsbewusstes Verhalten von Unternehmen zu fördern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die stren
ge Einhaltung aller ihrer rechtlichen Verpflic
htungen gelegt werden sollte, insbesondere der internationalen Normen und Vorschriften in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit und Umwelt; weist darauf hin, dass die Unternehmen, die den Grundsatz der sozialen Verantwortung der Unternehmen als Marketinginstrument einsetzen, Schritte einleiten sollten, damit sämtli
...[+++]che Angaben der Wahrheit entsprechen;