Nach Artikel 13 gestatten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Staatsangehörigen,
die sich illegal im Hoheitsgebiet eines AKP-Staates aufhalten, die Rückkehr und übernehmen sie ohne We
iteres auf Ersuchen dieses Staates; ebenso gestatten die AKP-Staaten ihren Staatsangehörigen, die sich illegal im
Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union aufhalten, die Rückkehr und übernehmen sie ohne Weiteres auf Ersu
...[+++]chen dieses Mitgliedstaates.