Wenn ein Importeur dagegen ein Produkt nicht umbenennt oder verändert, gelten für ihn weniger s
trenge Auflagen. Er muss in diesem Fall, kurz gesagt, nur überprüfen, ob das Konformitätsbewe
rtungsverfahren vom Hersteller durchgeführt wurde. Diese formale
Überprüfung bietet jedoch keine Gewähr dafür, dass das Bewertungsverfahren als solches, das außerhalb der Gemeinschaft durchgeführt wurde, in Übereinstimmung mit den strengen derzeit
...[+++]igen Rechtsvorschriften und Verfahren der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten erfolgt ist.