11. fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Problem fehlender ausreichender und zuverlässiger Daten für fundierte wissenschaftliche Empfehlungen unverzüglich anzugehen; fordert die Kommission auf, ein System einzuführen, wonach Mitgliedstaaten, die ihren jeweiligen Pflichten zur Datenerfassung und -übermittlung im Rahmen des Europäischen Programms zu Fischereidaten nicht nachkommen, mit Sanktio
nen belegt werden; hebt die Widersprüche zwischen den Beschwerden der Kommission bezüglich fehlender Daten einerseits und dem knappen Budget fü
r deren Beschaffung andererseits ...[+++] class=yellow2> hervor, und fordert deshalb, dass den Mitgliedstaaten für die entsprechende wissenschaftliche Forschung angemessene finanzielle Mittel zugewiesen werden sollten; fordert die Kommission gleichzeitig auf, bezüglich Entscheidungen zu Bewirtschaftungsplänen und zulässigen Gesamtfangmengen sowie zu den Quoten einen Rahmen für die Entscheidungsfindung in Situationen, in denen keine ausreichenden Daten vorhanden sind, aufzustellen, der auf dem Prinzip der Vorsorge beruht;