Im Sinne eines soliden Finanzgebarens wurde daher beschlossen, die erste Abschlagszahlung auf die Hälfte des möglichen Hoechstbetrags zu begrenzen. Um der Tatsache Rechnung zu t
ragen, dass nur für einige Maßnahmen in den jeweiligen Programmen die Entscheidung über die Übertragung der Verwaltung der Finanzhilfe ergangen war, wurde beschlossen, für 2002 (wie schon in 2001) den ,möglichen Hoechstbetrag" nur für diese
Maßnahmen zu berechnen, dabei jedoch die in der Finanztabelle der einzelnen Programme angegebene Marge für die einzelnen
Maßnahmen (10 % der gesamten Mittelzuweisun
...[+++]g 2000-2006) zu berücksichtigen.