Die Kommission überprüft bis zum 31. De
zember 2015 auf der Grundlage des weltweiten Prüfzyklus für Personenkraftwagen und leichte Nutzf
ahrzeuge (WLTP) die Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen, die Modalitäten
und andere Aspekte dieser Verordnung, um Zielwerte für die CO2-Emissionen neuer leichter Nutzfahrzeuge für die Zeit nach 2020 festzulegen, mit dem Ziel, bis 2025 einen indikativen Zielwert zwischen 100 und 115 g CO2/k
...[+++]m zu verwirklichen, solange nicht ein niedrigerer Zielwert angesichts des Einsatzes emissionsarmer Technologien und ihrer Vermarktung ausreichend begründet werden kann.