In
diesem Zusammenhang sollten die nationalen Verbraucherschutzbehörden über einen unmittelbaren und standardisierten Kommunikation
skanal verfügen, um solche strafbaren Handlungen den Betreibern sozialer Medien zu melden (z. B. einen Verstoß gegen die Richtl
inie über unlautere Geschäftspraktiken oder die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher) und zu erreichen, dass entsprechende Inhalte entfernt werden, sowie um Informationen
...[+++]über die für die Gesetzesverstöße verantwortlichen Händler zu erlangen.