1. ste
llt mit Sorge fest, dass de
r Haushaltsplan des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr
2010 nicht bis Ende des vorangegangen Jahres verabschiedet worden war; nimmt die Antw
ort des gemeinsamen Unternehmens zur Kenntnis, dass sein Haushaltsplan 2010 im Januar 2011 v
erabschiedet wurde ...[+++], weil der operative Teil des Haushalts von den Beiträgen der Mitgliedstaaten abhängt und die meisten von ihnen die Höhe ihres Beitrags erst im Anschluss an die Verabschiedung ihrer nationalen Haushalte festlegen können; fordert das gemeinsame Unternehmen und die beitragenden Mitgliedstaaten auf, einen Zeitplan und praktische Vorkehrungen für die Offenlegung ihrer jeweiligen Beiträge zu vereinbaren, um die termingerechte
Verabschiedung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens zu ermöglichen, und die Entlastungsbehörde in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten;