Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Stre
itigkeit zusätzlich noch eine von der Union gewährte Behandlung betrifft, wenn die von einem Mitgliedstaat gewährte Behandlung dem Anschein nach unionsrechtlich vorgeschrieben ist, wenn vergleichbare Ansprüche gegenüber ande
ren Mitgliedstaaten geltend gemacht wurden oder wenn die Sache Rechtsfragen berührt, deren Beantwortung für gegenwärtige
oder künftige Schiedsklagen von Belang sein kann, die gegebenenfalls gegen andere Mitgliedstaaten
oder ...[+++] die Union angestrengt werden.