Gegebenenfalls kann die zuständige Behörde die einstweiligen Maßnahmen bestätigen; diese können höchstens bis zu drei Monate gelten, können aber für den Fall, dass Vollstreckungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind, um einen weiteren Zeitraum von bis zu drei Monaten verlängert werden.“
In voorkomend geval kan de instantie in kwestie de voorlopige maatregelen bevestigen die geldig zijn voor maximaal drie maanden”.