(n) unter Teilnahme einzelstaatlicher Menschenrechtsgremien ei
nen Mechanismus der gegenseitigen Evaluierung zu entwickeln, ähnlich dem Entwicklungshilfeausschuss der OECD: jeder EU-Mitgliedsstaat würde alle drei oder vier Jahre begutachtet,
wobei das Ziel der Evaluierung vor allem sein sollte, dem betroffenen Land dabei zu helfen, zu erkennen, wie es
seine Grundrechtestrategie und -strukturen verbessern kann; und bewährte Verfahrensweisen bei politischen Maßnahmen und Strategien im Bereich de
...[+++]r Menschenrechte in der EU zu identifizieren und zu teilen;