(n) unter Teilnahme einzelstaatlicher Menschen
rechtsgremien einen Mechanismus der gegenseitigen Evaluierung zu entwickeln, ähnlich dem Entwicklungshilfeausschuss der OECD: jeder EU-Mitgliedsstaat würde alle drei oder vier Jahre begutachtet,
wobei das Ziel der Evaluierung vor allem sein sollte, dem betroffenen Land dabei zu helfen, zu erkennen, wie es seine Grundrechtestrategie und -strukturen verbessern kann; und bewährte Verfahrensweisen bei politischen Maßnahmen und Strategien im Bereich der Menschenrechte in der EU zu identifizier
...[+++]en und zu teilen;