Nach Einholung eines Sachverständi
gengutachtens wurde Scarlet mit einem zweiten Urteil, da
s am 29. Juni 2007 erlassen wurde, dazu verurteilt, unter Androhung eines Zwangsgelds von 2 500 Euro für jeden Tag
der Zuwiderhandlung gegen das Urteil, innerhalb einer Frist von sechs Monaten diese festgestellten Urheberrechtsverletzungen abzustellen, indem sie es ihren Kunden unmöglich macht, in irgendeiner Form u. a. mit Hilfe eines Peer-t
...[+++]o-Peer-Programms Dateien zu senden oder zu empfangen, die ein Musikwerk aus dem Repertoire von Sabam enthalten.