In der Erwägung, dass in diesem Erlass die Eintragung der in dem Erlass vom 19. Dezember 2008, durch den beschlossen wird, den Sektorenplan Marche-La-Roche (Karten 55/5, 55/6 und 23) einer Revision zu unterziehen, und zur Verabschiedung des Vorentwurfs der Rev
ision, vorgesehenen Gebiete bestätigt wird; dass in diesem Erlass außerdem eine Raumordnungsmaßnahme im Sinne von Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 3 des CWATUP vorgesehen ist, durch die jegliche Handlungen und Arbeiten in Verbindung mit dem Betrieb
des Steinbruchs im Abbaugebiet verboten werden ...[+++], und zwar auf eine Tiefe von: