Wird die Kündigung vom Angestel
lten ausgesprochen, werden die Kündigungsfristen wie
folgt festgelegt: - fünfundvierzig Tage für Angestellte, die seit weniger als fünf Jahren angestellt sind, - neunzig
Tage für Angestellte, die seit fünf Jahren bis unter zehn Jahren angestellt sind, - hundertfünfunddreißig
Tage für Angestellte, die seit mindestens zehn Jahren angestellt sind, - hundertachtzig
Tage für Angestellte, die seit fünfzehn Jahren und mehr anges
...[+++]tellt sind, insofern ihre jährliche Entlohnung 32.200 EUR übersteigt.