(15) „Versteigerung“ eine Verkaufsmet
hode, bei der Waren oder Dienstleistungen vom Gewerbetreibenden in einem auf konkurrierenden Geboten basierenden Verfahren angeboten werden, das den Rückgriff auf Fernkommunikationsmittel einschließen kann und bei dem derjenige, der das höchste Gebot abgibt, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen
verpflichtet ist; kommt ein Rechtsgeschäft auf der Grundlage eines Festpreisangebots zustande, so handelt es sich nicht um eine Versteigerung, auch wenn dem Verbraucher die Möglichkeit eingeräumt wird, das Rech
tsgeschäft ...[+++] in einem Bietverfahren abzuschließen.