Dies zum Teil deshalb, weil „posting“
durch „assignment“ ersetzt werden soll. [Anm. d. Übers.: Diese Änderung betrifft
nicht die deutsche Fassung]; ein weiterer Grund für die Änderung ist jedoch, dass Arbeitnehmer nicht au
sgeschlossen werden sollen, die im Rahmen einer Leasing- oder sonstigen (oft längerfristigen, nichtsdestotrotz jedoch „befristeten Vereinbarung“), an der auch ein Leiharbeitunternehmen beteiligt ist, in einem ent
...[+++]leihenden Unternehmen arbeiten.