In Bezug auf die Frage der Klagebefugnis begrüßt die K
ommission, dass der Europäische Gerichtshof bestätigt hat, dass „ jedermann “, dem durch einen Kartellrechtsverstoß ein Schaden entstanden ist, für diesen vor einzelstaatlichen Gerichten Ersatz verlangen kann[6]. Dieser Grundsatz gilt auch für indirekte Abnehmer , d. h. Abnehmer, die keinen direkten Kontakt mit dem Rech
tsverletzer hatten, aber dennoch unter Umständen einen erheblichen Schaden erlitten haben, weil auf sie in der Vertriebsket
...[+++]te rechtswidrige Preisaufschläge abgewälzt wurden.