Die angefochtenen Bestimmungen können jedoch auch s
o ausgelegt werden, dass der dem König erteilte Auftrag, in dem Verfahren für die Gewährung der Konzessionen zur Nutzung von öffentlichem Gut Einschränkungen vorzusehen, « um zu vermeiden, dass der Bau o
der der Betrieb der betreffenden Anlagen die Benutzung der regulären Schifffahrtsrouten, die Meeresfischerei oder die wissenschaftliche Meeresforschung in übertriebener Weise behindert », Ihn verpflichtet, die Regionen in irgendeiner Weise zu konsultieren in dem
Verfahren ...[+++], das der Erteilung dieser Konzessionen vorangeht, damit sie ihre Politik in den Angelegenheiten, für die sie zuständig sind, damit abstimmen und effizient ausüben können.