Die meisten Mitgliedstaaten aber haben Vorschriften übermittelt, die gewährleisten, dass ein Speicherbetreiber CO2-Ströme nur dann annehmen und injizieren darf, wenn eine Analyse der Zusammensetzung der Ströme und eine Risikobewe
rtung mit positivem Ergebnis durchgeführt wurden. Was die Verfahren zur Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften anbe
langt, so schreiben einige Mitgliedstaaten den Betreibern eine regelmäßige Berichterstattung über die Zusammensetzung des CO2-Stroms vor (z. B. mindestens einmal pro Monat in Estland ode
r einmal a ...[+++]lle sechs Monate in Deutschland).