-nahm einen Zwischenbericht des Sonderausschusses Landwirtschaft über den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 404/93 über die Gemeinsame Marktorganisation für Bananen zur Kenntnis; -hatte einen Gedankenaustausch, bei dem die meiste
n Delegationen ihre diesbezüglichen Standpunkte präzisierten und ergänzten; -erkannte an, daß die reformierte GMO für Bananen den WTO-Regeln entsprechen muß; er nahm die Erklärung der Kommission zur Kenntnis, daß nach Ansicht des Juristischen Dienstes der Kommission dies der Fall sei, und nahm ferner zur Kenntnis, daß der Juristische Dienst des Rates auf einen en
tsprechend ...[+++]en Antrag einer Reihe von Delegationen hin so bald wie möglich ein Gutachten vorlegen werde; -vermerkte, daß die Mitgliedstaaten das Ziel bestätigt haben, bis Ende Juni 1998 zu einem endgültigen Beschluß zu gelangen, sofern die Stellungnahme des Europäischen Parlaments vorliegt; der Vorsitz stellte hierbei fest, daß allgemein die Bereitschaft bestehe, auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags zu arbeiten; -beauftragte dementsprechend den Sonderausschuß Landwirtschaft, die eingehende Prüfung des Vorschlags zügig fortzusetzen und dabei insbesondere folgende Fragen zu behandeln: