Wenn die Europäische Union aufgrund des Statuts der Beamten der Europäis
chen Gemeinschaften einem Personalmitglied eine Invaliditätspension zahlen muss, das von Amts wegen in den Ruhestand versetzt wurde infolge einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit wegen Verletzungen, die es durch den Fehler eines Dritten erlitten hat, stellt die Zahlung
dieser Pension, die nicht die Gegenleistung für Dienstleistungen ist, die di
e Europäische Union erhalten hätte ...[+++], wenn der Unfall sich nicht ereignet hätte, keinen entschädigungsfähigen Schaden im Sinne der Artikel 1382 und 1383 des Zivilgesetzbuches dar » (Kass., 19. Juni 2015, Pas., 2015, Nr. 317).