2. bedauert, dass die Mitgliedstaaten zwar nur die Bestimmungen der neugefassten Ri
chtlinie, bei denen wesentlichen Änderungen vorgenommen wurden, umsetzen mussten, die Umsetzung der Richtlinie jedoch nur in zwei Mitgliedstaaten ausreichend klar und sinngemäß ist und in den übrigen 26 Mitgliedstaaten noch aussteht; weist jedoch darauf hin, dass die
se Änderungen nicht eindeutig ausgewiesen wurden; unterstreicht, dass die Bemühungen der Kommission zur Überwachung der Umsetzung im Hinblick auf die Sicherstellung eines kohärenten Ansatz
...[+++]es sowie der notwendigen Führung bei der effektiven Umsetzung auf nationaler Ebene nur begrenzt Auswirkungen haben konnten;