(K) in der Erwägung, dass die Kommission vorträgt, die Unterstützung durch den EGF werde auch allen entlassenen Arbeitnehmern angeboten; in der Er
wägung jedoch, dass einige der Betroffenen bereits eine neue Arbeitsstelle gefunden haben, in den Ruhestand getreten sind oder kein Interesse
an der Teilnahme an Maßnahmen ausgedrückt haben; in der Erwägung, dass die Kommission weiter vorträgt, dass darüber hinaus der Durchführungsmechanismus des EGF in Polen verlangt, dass Arbeitnehmer, die eine Unterstützung erhalten, in den Arbeitsverwa
...[+++]ltungen des Landkreises Posen förmlich als arbeitslos gemeldet sein müssten, und dass daher nur ein kleiner Personenkreis nicht in die genannten Gruppen fiele, da diese Personen entschieden hätten, sich nicht bei den Arbeitsverwaltungen zu melden und daher nicht teilnehmen würden.