Ferner ist bei den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten ergreifen,
um sicherzustellen, dass ein Mindestanteil an Biokraftstoffen und anderen erneuerbar
en Kraftstoffen auf ihren Märkten in Verkehr gebracht wird, auch die gesamte Klima- und Ökobilanz der verschiedenen Arten von Biokraftstoffen zu berücksichtigen; so können diejenigen Biokraftstoffe vorrangig gefördert werden, die - auch unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit und der Vers
orgungssicherheit - eine sehr ...[+++] gute kostengünstige Gesamtökobilanz aufweisen (Artikel 3).