Die Mitgliedstaaten sollten jedoch zur Erleic
hterung zukünftigen konsularischen Schutzes die Schaffung eines „Treuhandfonds“ für
konsularischen Schutz in Betracht ziehen, au
s dem der Botschaft oder dem Konsulat des Hilfe
leistenden Mitgliedstaats ein Vorschuss auf seine Kosten für die Unterstützung eines Bürgers eines nicht vertretenen Mit
gliedstaats gewährt werden ...[+++] könnte, und in den die Mitgliedstaaten des unterstützten Bürgers eine
s nicht vertretenen Mitgliedstaats den Vorschuss zurückerstatten sollten.