alle drei Jahre über die Fortschritt
e bei der Umsetzung dieser Empfehlung Bericht zu erstatten, und zwar auf der Grundlage der Informationen, die nach der im Beobachtungsmechanismus festgelegten Berichterstattungsregelung
übermittelt werden, sowie anderer relevanter Informationen zur Entwicklung und Umsetzung der Politik für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität, die von den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden, und den
Zusatznutzen dieser Empfehlung bewerten. ...[+++]