(76) Der Ausschluss des freien Dienstleis
tungsverkehrs gemäß dieser Richtlinie für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, die nicht in dem Staat geleast wurden, in dem sie genutzt werden, ergibt sich aus der Rechtsprechung de
s Gerichtshofs, der festgestellt hat, dass ein Mitgliedstaat Fahrzeuge, die auf seinem Hoheitsgebiet genutzt we
rden, einer solchen Anforderung unterwerfen kann, sofern sie das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit er
...[+++]füllt.