Die Tatsache, dass die GSVP ein integraler Bestandteil der GASP ist, für die der Vertrag die Zuständigkeit in die Hände des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ legt, mit der Besonderheit, dass der Hohe Vertreter dessen Vorsitz innehat und dass der Hohe Vertreter auch für die Durchführung der GSVP und die
Außenvertretung auf diesem Gebiet zuständig ist, spricht dafür, die Zuständigkeiten des Rates in Bezug auf die GSVP dem Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ zu übertragen, bei der Erörterung spezifisch
er Fragen in diesem Bereich natürlich unter Bet ...[+++]eiligung der Verteidigungsminister.