Der TEN-Verordnung zufolge ist es im Prinzip nich
t zulässig, ein und dieselbe Phase eines Vorhabens gleichzeitig aus TEN-Mitteln und aus anderen Finanzinstrumenten der Gemeinschaft zu finanzieren. In ei
nigen Fällen dürfen jedoch der Kohäsionsfonds und die EIB im Anschluss an eine Durchführbarkeitsstudie, die aus den TEN
-Mitteln finanziert wurde, Mittel für die eigentliche Investition, und zwar vor allem für die Bauarbeiten, bereits
...[+++]tellen.