« Gegenüber der Verwaltung der direkten Steuern kann nicht die rechtliche Einstufung geltend gemacht werden, die
die Parteien einer Handlung sowie getrennten Handlungen, die die gleiche Verrichtung zustande bringen, verleihen, wenn die Verwaltung durch Vermutung oder durch andere, in Artikel 340 angeführte Beweismitt
el feststellt, dass diese Einstufung dazu dient, die Steuer zu umgehen, es sei denn, der Steuerpflichtige beweist, dass diese Einstufung rechtmässigen finanziellen oder wirtschaftl
...[+++]ichen Erfordernissen entspricht ».