Die Präzi
sierung, wonach das Widerrufsrecht nicht gilt, wenn der Verkauf im Haus des Käufe
rs erfolgt, während dieser den Verkäufer gebeten hatte, sich im Hinblick auf die Verhandlung dorthin zu begeben (Artikel 59 Nr. 1 des Gesetzes vom 6. April 2010), bestätigt, dass nur die Verhandlungen, die auf Initiative des Verkäufers abgeschlossen werden, und in den Fällen, in denen davon auszugehen ist, dass der Käufer durch ein Angebot überrascht wurde, das er nicht gesucht oder angefragt hatte, betro
...[+++]ffen sind.