Da tatsächlich keiner der sechs Gründerstaaten der Europäischen Gemeinschaften, d
ie für den Wortlaut dieser Artikel verantwortlich sind, ihren nationalen Parlamentariern Immunität im Zusammenhang mit Zivilverfahren einräumt, ist es schwier
ig, der Vorstellung Glauben zu schenken, dass die Vertreter dieser sechs Mitgliedstaaten beabsichtigten, den Mitgliede
rn des Europäischen Parlaments umfassendere Vorrechte als ihren eigenen nation
...[+++]alen Parlamentariern zu gewähren.