Aus den in B.6.2 dargelegten Ele
menten geht hervor, dass die fraglichen Bestimmungen, insofern sie auf Fakten, Handlun
gen und Situationen anwendbar sind (die in den Jahren 2008 und 2009 erhaltenen Einkünfte), die endgültig vollzogen waren zu dem Zeitpunkt, als sie in Kraft getreten
sind (das Billigungsgesetz wurde a
m 8. Januar 2010 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht), Rückwirkung habe
...[+++]n.