Den Anlagen muss ein Anlagenverzeichnis vorangestellt werden,
das für jede Anlage folgende Angaben enthält: die Nummer der Anlage (z. B. A.1), die Angabe der Art der Anlage (z. B. „Schreiben des Herrn X an Frau Z vom .“), die Angabe, auf welcher Seite und in welchem Absatz der Klageschrift auf die Anlage Bezug genommen wird (z. B. „S. 7, Nr. 17“), den Seitenumfang der Anlage und die Angabe, auf welcher Seite der fortlaufenden Nummerierung die A
nlage beginnt; ein Beispiel für ein Anlagenverzeichnis findet sich im „Muster Klageschrift“
...[+++] auf der Website www.curia.europa.eu.