In der Wettbewerbspolitik ist dafür zu sorgen, daß die mit dem
Binnenmarktprogramm eingeführten Freiheiten nicht durch staatliche Beihilfen, wettbewerbswidrige Absprachen oder Konzentrationen oder beherrschende St
ellungen ausgehöhlt werden: Sie kann auch zur Verwirklichung des Binnenmarkts in den vom ursp
rünglichen Programm "1992" nicht erfaßten Bereichen (Postdienste, Telekommunikation, En
...[+++]ergie) beitragen.