Die Frist für die Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte muss mindestens zwei Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Entstehung des Rechts auf Daueraufenthalt, betragen. Familienangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, müssen diesen Antrag jedoch vor Ablauf der Gültigkeit ihrer ersten Aufenthaltskarte stellen.
Familieleden die niet de nationaliteit van een lidstaat bezitten, moeten deze aanvraag echter vóór het verstrijken van de geldigheid van de eerste verblijfskaart indienen.