Wenn eine Vereinigung ohne Gewinnerz
ielungsabsicht, die nicht ihr persönliches Interesse geltend macht, eine Nichtigkeitsklage erhebt, i
st es erforderlich, dass ihr Vereinigungszweck besonderer Art ist und sich daher vom allgemeinen Interesse unterscheidet, dass sie ein kollektives Interesse vertritt, dass die ange
fochtene Rechtsnorm ihren Vereinigungszweck beeinträchtigen kann, und dass es sich schließlich nicht zeigt, dass dieser
...[+++] Vereinigungszweck nicht oder nicht mehr tatsächlich erstrebt wird.