Wenn wir einen verbesserten Zugang zum Recht für Opfer fordern, soll
ten wir anerkennen, dass 15 der 24 Staaten, die zum Treuhandfonds für Opfer
beigetragen haben, unsere eigenen EU-Mitgliedstaaten sind – aber wir sollten ebenfalls mit Demut zur Kenntnis nehmen, dass dies bedeutet, dass 12 EU-Mitglieder keine solche Unterstützung geleistet haben, und dass
14 unserer Staaten weder nationale Kontaktpunkte festgelegt noch auf die jährl
...[+++]iche Befragung reagiert haben, die durch die Charta vorgeschrieben ist.