G
. in der Erwägung, dass Nutzer im Rahmen von Cloud-Diensten verpflichtet sind, dem Anbieter des Cloud-Speichers, d. h. einer dritten Partei, Informationen zu überlassen, was Probleme in Bezug auf die langfristige Kontrolle über und den Zugriff auf die Informationen einzelner
Nutzer sowie den Schutz der Informationen vor dem Anbieter, vor anderen
Nutzern desselben Dienstes und sonstigen Parteien aufwirft; in der Erwägung, dass mit der Förderung von Diensten, die es dem
Nutzer, und nur ihm, ermöglichen, die gespeicherten Informationen abzurufen, und bei
...[+++]denen es dem Anbieter des Cloud-Speichers nicht möglich ist, die Informationen abzurufen, einige Teile dieses Problems gelöst werden könnten;